Teilnahmebedingungen Offene Trainings

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle offenen Trainings und andere Formate (nachfolgend unter »offene Trainings«subsummiert), die im Rahmen»offene Trainings«auf der Webseite www.99facetsofagile.deangeboten werden. Abweichende Regelungen müssen vor Vertragsabschluss explizit gemacht werden und bedürfen vor Vertragsabschluss der Schriftform.

 

  1. VERTRAGSGEGENSTAND

Diese Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Trainingsanbieterin – Kristina Müller, Sophienstr. 21, 10317 Berlin, Steuernr. 32/449/00919, Ust-IdNr. DE312251658 (im Folgenden Veranstalterin genannt) – und dem*der Teilnehmer*in bei der Anmeldung, Zahlung und Durchführung angebotener Trainings.

 

  1. VERTRAGSSCHLUSS

Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des*der Teilnehmer*in sowie die entsprechende Auftragsannahme der Veranstalterin zustande. Die Auftragserteilung durch den*die Teilnehmer*in und die Auftragsannahme durch die Veranstalterin kann durch das Absenden des Kontaktformulars auf der Webseite www.99facetsofagile.deoder einer E-Mail, durch einen schriftlichen Auftrag oder mündlich durch einen telefonischen Auftrag / persönlich erfolgen. Die Auftragserteilung seitens des*der Teilnehmer*in auf den beschriebenen Wegen ist verbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Veranstalterin zustande.

 

  1. LEISTUNGEN

Im Preis enthalten ist, sofern nicht anders angegeben, die Teilnahme an dem offenen Training, die Vermittlung/Facilitierung der Inhalte basierend auf der Beschreibung auf der Webseite, die Raumgebühr und Materialien für die Durchführung sowie Getränke im Rahmen des offenen Trainings.

Eine Teilnahmebescheinigung kann auf Wunsch erstellt werden.

Die Veranstalterin behält sich vor, Inhalte und Ablauf aus didaktischen und prozessorientierten Gründen anzupassen, ohne dabei die Lernziele des offenen Trainings zu vernachlässigen. Auch ein Trainer*innenwechsel bei gleicher oder weitergreifender Kompetenz im Vergleich zur ursprünglich genannten Trainerin ist möglich.

 

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Vertrag beginnt und endet spezifisch und individuell am vereinbarten Zeitpunkt. Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet sich nach den aktuellen Preisangaben auf der Webseite der Veranstalterin. Sämtliche Leistungen verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig sofern nicht bereits über andere Zahlungswege (z. B. PayPal, Eventbrite) vorab beglichen.

 

  1. STORNIERUNG

Die Auftragserteilung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Stornogebühr für gegenstandslos erklärt werden. Die Stornogebühr beträgt: 50% des Schulungspreises bei Absagen weniger als 35 Tage vor dem vereinbarten Termin. 100% des Schulungspreises bei Absagen weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin. Der gesamte Betrag ist ebenso bei Nichtteilnahme oder bei anteiliger Teilnahme vollständig zu entrichten. Es besteht keine namentliche Bindung an die Auftragserteilung. Von daher kann die Buchung auch an eine andere Person übertragen werden.

Die Veranstalterin behält sich vor, bei zu geringem Buchungsaufkommen (< 5 Personen), bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, von der Durchführung der Veranstaltung zurück zu treten. Auch besondere Umstände (höhere Gewalt, Verhinderung der Trainerin oder sonstig nicht von der Veranstalterin zu vertretende Gründe), die zu einem Ausfall des offenen Trainings führen, können auch kurzfristig zu einer Stornierung führen. Bereits getätigte Ausgaben (z.B. Flugtickets, Hotelbuchungen) werden dem Teilnehmenden nicht ersetzt, es wird nicht für entgangene Gewinne oder Ansprüche Dritter gehaftet, die gezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Umbuchung auf ein anderes offenes Training. Der Veranstalter behält es sich vor bei anderen von ihm nicht verschuldeten Umständen, den Veranstaltungsort innerhalb der gleichen Stadt oder den Veranstaltungstermin zu ändern.

 

  1. NUTZUNGSRECHTE AN DEN TRAININGSUNTERLAGEN UND -INHALTEN

Die Trainingsunterlagen und -inhalte sind ausschließlich für den persönliche Verwendung der Trainingsteilnehmenden bestimmt. Die Verwendung zum Training (oder andere didaktische Variante) Dritter, die Weitergabe oder Vervielfältigung ohne explizite Zustimmung der Veranstalterin ist untersagt. Bei Nutzung von Inhalten, die bereits veröffentlicht sind, ist die Quelle der Urheberin zu nennen.

 

  1. REFERENZRECHTE

Während des offenen Trainings können Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, die auch Aktionen der Teilnehmenden erfassen können. Die Teilnehmenden sind mit diesen Aufnahmen und einer kommerziellen Verwendung (z. B. Veröffentlichung in Social Media, Webseite, Flyer, innerhalb von Präsentationen bei (Neu-)Kund*innen) einverstanden. Weiterhin werden gewerblichen Auftraggeber*innen als Referenz für potenzielle Neunkund*innen genutzt und werden insbesondere im Rahmen von Werbung, auf der Internetseite oder in Broschüren mit ihrem Firmenlogo dargestellt. Der*die Auftraggeber*in erlaubt für vorgenannte Zwecke der Veranstalterin seinen*ihren Firmennamen und das dazugehörige Logo zu verwenden. Diese Erlaubnis kann jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, widerrufen werden

 

 

  1. HAFTUNG

Der Veranstalter haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, im Falle grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf nach der Art der Leistung vorhersehbare, vertragstypische, unmittelbare Durchschnittsschäden. Die Haftungsansprüche sind in der Höhe auf die Auftragssumme beschränkt.

 

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Berlin, 14.05.2019